vergeben
vergeben: jmd. ist vergeben
Umschreibung: jmd. ist verheiratet oder in einer festen Beziehung [GG]
Analyse der Bedeutung: In Anknüpfung an die veraltete Wendung jmds. Hand ist vergeben, die sich über die rechtliche Eheschließung mit dem symbolischen Akt des Heranführens an der Hand, des Ergreifens der weiblichen Hand und des Ineinanderlegens der Hände von Bräutigam und Braut, wie er innerhalb von ↑um jmds. Hand anhalten/bitten geschildert wird, verbinden lässt, [vgl. ROE: Hand] wird mittels jmd. ist vergeben dasselbe zum Ausdruck gebracht, mit dem Unterschied, dass an die Stelle von ‚Hand‘, die als pars pro toto für den Menschen steht, das Indefinitpronomen ‚jemand‘ gesetzt wird. [GG]. Allgemeiner wurde innerhalb der spätmittelalterlichen Gerichtssprache mittels ‚vergeben‘ auf die Übergabe von Besitz referiert. [Vgl. DWB1: vergeben].
Das Ineinanderlegen der Hände oder das Überführen der weiblichen Hand in die männliche fungiert als prägendes Bild, um in moderner Zeit auf metaphorischem Wege das Verheiratetsein zu verbalisieren. [GG] - Realienkundliches: Beachte dazu insbesondere den zweiten Beleg innerhalb von ↑um jmds. Hand anhalten/bitten. - Allgemeiner Gebrauchskontext: Ehe; Beziehungsstatus - Interlingual Kompatibles: engl.: to be already spoken for [PONS]; serb.: on/ona je već oženjen/udata [PONS]; slowen.: (on) je že oddan [PONS] - Querverweis: ↑unter der Haube sein
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