verhören
verhören: jmdn. verhören / verhört werden
Umschreibung: jmdn. streng und eingehend befragen [vgl. DUO: Verhör] / streng und eingehend befragt werden [vgl. DUO: Verhör]
Analyse der Bedeutung: Das Verbum ‚verhören‘ im Sinne von ‚eingehend befragen‘ oder ‚anhören‘ wird im Mhd. mittels verhoeren (‚hören, anhören, vernehmen, prüfen, erhören, überhören) realisiert. Ab dem 17. Jh. tritt die Bedeutung ‚etw., sich verhören‘ bzw. ‚falsch hören’ hinzu. Zur näheren Analyse vgl. ↑Verhör. - Realienkundliches: Vgl. ↑Verhör. - Semantische Prozesse: häufig auch ironisierend - Figuriertheit: Hyperbel - Querverweis: ↑(jmdn. ins) Kreuzverhör (nehmen); ↑jmdn. ins Verhör nehmen
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