vogelfrei
vogelfrei: (jmdn. für) vogelfrei (erklären)
Umschreibung: im Zustand völliger Rechts- und Schutzlosigkeit; rechtlos und geächtet [DUO: vogelfrei]
Analyse der Bedeutung: Das Adjektiv ‚vogelfrei‘ im Sinne von ‚frei von Herrschaftsdiensten‘ oder ‚frei wie ein Vogel in der Luft‘ entstand gegen Ende des 15. Jhs., wohingegen ein Jahrhundert später die Bedeutungen von ‚rechtlos‘, ‚ohne gesetzlichen Schutz‘ und ‚geächtet‘ hinzutraten. Mit Bezug auf Letzteres war ursprünglich ‚den Vögeln zum Fraße freigegeben‘ gemeint, womit auf die verweigerte Bestattung des Leichnams einer geächteten Person angespielt wird. [Vgl. WPE: vogelfrei; vgl. LDR: vogelfrei; vgl. DWB1: vogelfrei]. Vgl. dazu auch den Eintrag ↑Galgenvogel, wo die aasfressenden Vögel näher geschildert werden. - Entstehungszeit: 16. Jh. [WPE: vogelfrei] -
Realienkundliches: Die Constitutio Criminalis Theresiana des Jahres 1769 belegt, dass es sich bei der Form vogelfrey um einen etablierten Rechtsbegriff handelt:
Der Todesſtraff wird gleich geachtet die Verurtheilung zur ewigen Gefaͤngniſz, welche aber gemeiniglich nur durch unſere hoͤchſte Verordnung im Weg der Gnaden an ſtatt einer verdienten Todesſtraff verhaͤnget wird. Der Todesſtraff iſt auch gleich zu schaͤtzen, da einer mit Leib und Leben Jedermaͤnniglich Preis gegeben, und Vogelfrey erklaͤret wird. [Maria Theresia von Österreich 1769, Art. 5, S. 9, §7]
Vgl. auch ↑Galgenvogel.
Semantische Prozesse: phraseologisiert (jmdn. für vogelfrei erklären) - Interlingual Kompatibles: dän.: fredløs [PONS]; engl.: outlawed [PONS]; frz.: hors la loi [PONS]; isl.: útlægur [PONS]; ital.: fuorilegge [PONS]; kroat.: staviti van zakona [PONS]; nl.: vogelvrij [PONS]; poln.: wyjąć kogoś spod prawa [PONS]; schwed.: fågelfri [PONS]; serb.: slobodan kao ptica na grani [PONS]; span.: fuera de la ley [PONS] - Querverweis: ↑jmdn./etw. ächten / geächtet sein/werden; ↑(als) verfemt (gelten) / verfemt sein
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