Zeter und Mordio
Zeter und Mordio: Zeter und Mordio (schreien) / Zetermordio
Umschreibung: sehr lauter (Hilfe-)Schrei [Vgl. LDR: Zeter]; ein großes Geschrei/ein lautstarker Protest [Vgl. DUR: Zeter]
Analyse der Bedeutung: Das Verbum ‚zetern‘, ursprünglich ‚wehklagend schreien‘ bedeutend, entstand im 18. Jh, und nahm im 19. Jh. die Bedeutung ‚keifend schimpfen‘ an. Zugrunde liegt die ostmitteldeutsche Interjektion ‚zeter‘, die im Mhd. mittels zēter bzw. zēther, oder zetter gebildet wurde und in der 2. H. des 13. Jhs. als ‚Not- und Hilferuf‘ im Falle von diversen Delikten wie Mord, Raub, Diebstahl oder Vergewaltigung getätigt wurde, um Bürgerinnen und Bürger rechtlich zum Einschreiten zu verpflichten. Später, ab dem Jahr 1300, stellte die Interjektion den ‚Anklageruf zu Beginn einer Gerichtsverhandlung‘ dar, die von der klagenden Partei dreimal geäußert werden musste. Ab ca. 1400 etablierte sich der damit verbundene ‚Klageruf‘, der dem rechtlichen Kontext entrückt war und allgemein Verwendung fand. Mit Beginn des 16. Jhs. fand die Idee des besagten Rufes Einzug in das oberdeutsche, dann in das niederdeutsche Gebiet, wie die Varianten alem.-rhein. mordio und mnd. tiōdūte, tō jōdūt(e) sowie jōdūte illustrieren. Hinsichtlich der etymologischen Abstammung liegen differente Thesen vor: Zum einen besteht die Überlegung, den Ruf aus mhd. ze æhte her (‚zur Verfolgung her’) abzuleiten, zum anderen werden Anknüpfungsversuche von mhd. zēter und mnd. tiōdūte an *zi-jōthera (‚zum Kampf her’) oder *ti-jōd-ūta (‚zum Kampf heraus’) diskutiert. [Vgl. WPE: zetern; vgl. DUR: Zeter].
Die Exklamation ‚mordio‘ bzw. mordigo, ebenfalls ein konventionalisierter Hilferuf in lebensbedrohlichen Situationen, tritt bereits im 16. Jh. im Sinne einer Doppelung gemeinsam mit zeter auf. Sie führt auf das Substantiv ‚Mord‘ zurück und wurde wohl zugunsten der Schallwirkung abgewandelt. [Vgl. WPE: mordio; vgl. LDR: Zeter, vgl. DUR: Zeter].
Die rechtliche Tradition solcher Hilferufe reicht bis ins Germanische zurück. Bei den Römern wies bereits lat. clamor eine Rechtskomponente auf. [Vgl. LDR: Zeter]. - Entstehungszeit: 19. Jh. [KUE I: Zetermordio] -
Realienkundliches: Im Jahr 1736 legt die Sammlung altwürttembergischer Statutar-Rechte eine Strafe bei Auslösen eines Fehlalarms fest:
Vier und Dreyſzigſtens. Wer in Feld oder in Dorff ahn Obſt ſich vergreiffet; ſolle ſolches buͤeſſen nach denen Umbſtaͤnden mit geldt, thurn, Geigen etc. ſtraff. Item ſoll die hohe Dieberey an trauben mit 10. fl. abſonderlich die bey der nacht fuͤrgegangen) geandet werden; Item wer ohne noth ein ſogenanntes mordio geſchrey ſo tags als nachtſz anhebet, dem bleibet die ſtraff à 1. fl. 15 kr. [Reyscher 1834, S. 143]
Diastratik: umgangssprachlich [DUR: Zeter] - Semantische Prozesse: phraseologisiert (Zeter und Mordio (schreien)); Zwillingsformel (Zeter und Mordio) - Interlingual Kompatibles: engl.: to scream blue [or bloody] murder [PONS]; engl.: to raise a hue and cry [PONS]; nl.: moord en brand schreeuwen [PONS]; span.: poner el grito en el cielo [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel - Querverweis: ↑Gezeter; ↑(über etw.) zetern
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