abkanzeln
abkanzeln: jemanden/(etwas) abkanzeln
Umschreibung: 1. (einen Untergebenen) betont unhöflich, scharf tadeln [PCUn] 2. jemanden heftig zurechtweisen [Kü, S. 8] 3. jemanden rügen [ReIn] 4. jemanden/(etwas) als schlecht hinstellen [Sch]
Historische Analyse: 1. ursprünglich ein kirchlicher Fachausdruck für 'von der Kanzel herab verkündigen' (Aufgebote u. a.). Im 18. Jahrhundert wurde 'abkanzeln' dann im Sinne der Sittenpredigt, des öffentlichen Tadels in die Gemeinsprache übernommen. [Rö] 2. Früher wurde der Kirchenbesucher von der Kanzel herab öffentlich zur Entgegennahme eines Tadels aufgerufen. Auch die Sittenpredigten bestanden aus einer Aneinanderreihung von Rügen. [Kü, S. 8] 3. Kanzel: auf einer Säule ruhende oder erhöht an einem Pfeiler angebrachte, von einer Brüstung umgebene kleine Plattform im vorderen Teil der Kirche, von der aus der Geistliche predigt [PCUn] - Entstehungszeit: 18. Jahrhundert [Kü, S. 8] - Gebräuchlichkeit: ugs. [Kü, S. 8]
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