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Gebet

Gebet: jemanden (scharf) ins Gebet nehmen

 

Umschreibung: 1. jemanden (wegen wiederholter Verfehlungen) zurechtweisen [PCRe] 2. jemandem eindringlich und unter Ermahnungen zureden, etwas zu tun oder zu unterlassen, etwas mitzuteilen, zu gestehen [PCUn] 3. jemandem ins Gewissen reden [Rö] 4. jemanden zur Rechenschaft ziehen [Rö] 5. jemanden scharf verhören; jemandem heftige Vorhaltungen machen; jemanden streng behandeln [Kü, S. 273]

Historische Analyse: 1. Die Herkunft dieser Redensart ist verschieden erklärt worden. Man leitete sie einmal von den mittelalterlichen Volkspredigern ab, die den Tadel für jemanden mit in das Gebet oder in den Text ihrer Predigt einflochten, oder von dem Beichtvater, der nach empfangener Beichte dem reuigen Sünder vorbetete. Möglicherweise ist die Redensart eine Ableitung von niederdeutsch 'Gebett' für 'Gebiss', da man ein störrisches Pferd 'ins Gebett nehmen' kann. [Rö] 2. Die Redensart wird wahrscheinlich ganz wörtlich zu verstehen sein; 'jemanden ins Gebet nehmen' bedeutete ursprünglich: für ihn Sorge tragen, ihn in die Fürbitte mit einschließen, wozu eine Stelle bei Scriver (Gotthold 1067) zu vergleichen ist: 'ein vater erzählte Gotthold, daß er willens wäre, seinen sohn reisen zu lassen ... bat deshalber ihn mit ins gebet zu nehmen'. [Rö] 3. aus der kirchenzucht stammen musz die noch verbreitete redensart einen ins gebet nehmen, ins gewissen reden, das gewissen schärfen [Gr, Bd. 4 Sp. 1743] - Entstehungszeit: 18. Jahrhundert [Kü, S. 273] - Gebräuchlichkeit: ugs. [PCUn]

 

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