Gürtellinie
Gürtellinie: Schlag/Angriff unter die Gürtellinie
Umschreibung: 1. hämischer Angriff mit Worten [Kü]; 2. eine unfaire Attacke [DU RW, S. 302]
Historische Analyse: 1. Ein unanständiger Schlag, eine unerlaubte Attacke. Im Boxsport ist die Gürtellinie die Trennlinie für erlaubte bzw. unerlaubte Schläge. [Rö]; 2. Der Ausdruck 'Gürtellinie' ist wohl mit dem Boxsport, bei dem Stöße gegen den Unterleib untersagt sind, aufgekommen. [Kü]; 3. Dieser Ausdruck stammt aus dem Boxsport, wo Schläge unter die Gürtellinie des Gegners verboten sind. [DU RW, S. 302]
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Gürtellinie: unter die Gürtellinie gehen
Umschreibung: 1. Im übertragenen Sinne gilt alles, was den Bereich unterhalb der Gürtellinie betrifft, insbesondere den Sexualbereich, als Tabu-Zone und ihre Verletzung (auch verbal) als unanständiger Angriff auf die Person und ihre Integrität. [Rö]; 2. ein empfindlicher Angriff, ein schmerzhafter Schlag, ein schmerzlicher Verlust [Kü]
Historische Analyse: 1. Ein unanständiger Schlag, eine unerlaubte Attacke. Im Boxsport ist die Gürtellinie die Trennlinie für erlaubte bzw. unerlaubte Schläge. [Rö]; 2. Der Ausdruck 'Gürtellinie' ist wohl mit dem Boxsport aufgekommen, bei dem Stöße gegen den Unterleib untersagt sind. [Kü]; 3. Dieser Ausdruck stammt aus dem Boxsport, wo Schläge unter die Gürtellinie des Gegners verboten sind. [DU RW, S. 302]
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Gürtellinie: unter die Gürtellinie zielen (schlagen)/ die Gürtellinie unterschreiten
Umschreibung: 1. eine sehr schwere Beschuldigung vorbringen [Kü]; 2. obszön werden [Kü]; 3. unfaire verbale Attacken bzw. Vorwürfe [W.]
Historische Analyse: 1. Ein unanständiger Schlag, eine unerlaubte Attacke. Im Boxsport ist die Gürtellinie die Trennlinie für erlaubte bzw. unerlaubte Schläge. [Rö]; 2. Der Ausdruck 'Gürtellinie' ist wohl mit dem Boxsport aufgekommen, bei dem Stöße gegen den Unterleib untersagt sind. [Kü]; 3. Dieser Ausdruck stammt aus dem Boxsport, wo Schläge unter die Gürtellinie des Gegners verboten sind. [DU RW, S. 302]
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Gürtellinie: unterhalb/unter der Gürtellinie sein
Umschreibung: 1. den Bereich der geschlechtlichen Betätigung betreffend [Kü]; 2. vertragswidrig; einwandfreien Verhaltensweisen zuwider laufen [Kü]; 3. unfair, gemein, geschmacklos [W.]
Historische Analyse: 1. Ein unanständiger Schlag, eine unerlaubte Attacke. Im Boxsport ist die Gürtellinie die Trennlinie für erlaubte bzw. unerlaubte Schläge. [Rö]; 2. Der Ausdruck 'Gürtellinie' ist wohl mit dem Boxsport aufgekommen, bei dem Stöße gegen den Unterleib untersagt sind. [Kü]; 3. Dieser Ausdruck stammt aus dem Boxsport, wo Schläge unter die Gürtellinie des Gegners verboten sind. [DU RW, S. 302] - Gebräuchlichkeit: ugs.
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