Handtuch
Handtuch: das Handtuch werfen
Umschreibung: 1. sich für überwunden erklären; die Waffen strecken; (nach langem Leugnen) ein Geständnis ablegen; Konkurs anmelden; den Beruf aufgeben; vom Amt zurücktreten [Kü]; 2. sich geschlagen geben, aufgeben [Rö]; 3. sich für überwunden erklären, die Waffen strecken [Rö]; 4. resignierend aufgeben [DU RW, S. 329]; 5. nach langem Bemühen schlussendlich aufgeben [W.]
Historische Analyse: 1. Aus dem Boxsport entlehnt: Der Sekundant wirft das Handtuch, wenn sein Schützling dem Gegner den Sieg nicht länger streitig machen will, sein Kampf aussichtslos geworden ist. [Kü] 2. Dem Unterliegenden wird von seinem Trainer das Handtuch zugeworfen als Zeichen für die Beendigung des Kampfes. In neuerer Zeit wird die Redensart häufig auf Politiker angewendet, die in den Strudel der Kritik geraten und vom Amt zurücktreten. [Rö] 3. Die Wendung stammt aus dem Boxsport, wo zum Zeichen der Aufgabe eines Kampfes ein Handtuch (oder ein Schwamm) in den Boxring geworfen wird. [DU RW, S. 329] - Gebräuchlichkeit: ugs.
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