Haupt- und Staatsaktion
Haupt- und Staatsaktion: eine Haupt- und Staatsaktion sein / aus etw. machen
Umschreibung: etwas künstlich hochspielen und dramatisieren, eine unwichtige Angelegenheit als brennendes Problem darstellen, seine persönlichen Belange überbewerten, etwas zu wichtig nehmen [ROR: 2667]; übertriebener, auf Effekte ausgerichteter Aufwand [DUW: Haupt- und Staatsaktion]; umständliche, übertriebene, überflüssige Aufbauschung einer unwichtigen Sache [DUG: 11795]
Historische Analyse: In der barocken Wanderbühne [vgl. DUW: Haupt- und Staatsaktion] nannten Schauspieler im 17. Jh. ernste Stücke Haupt-Aktionen, denen im Anschluss burleske (possenhafte) Nachspiele folgten [ROR: 2667 f.]. Da die gespielten ernsten Stücke oft auch politischen Inhalt hatten, etablierte sich dafür auch die Bezeichnung Staatsaktion bzw. "beide Begriffe erschienen in einer Verbindung": Haupt- und Staatsaktion [ebd.]. Als literaturgeschichtlicher Terminus bezeichnet diese Phrase das unliterarische Schauspiel in der deutschen Wanderbühne als Gegensatz zum "Kunstdrama der Hofbühne" [ebd.]. Da die Haupt- und Staatsaktionen von den Schauspielern im 17. Jh. entsprechend laut und übertrieben angekündigt wurden, nimmt der Phraseologismus Bezug auf den marktschreierischen und v. a. übertreibenden Aspekt dieser Handlung. Macht jemand eine Haupt- und Staatsaktion, wird eine Analogie zwischen ihm und einem ein Schauspiel ankündigenden Marktschreier hergestellt [vgl. DUG: 11795; JR]. – Entstehungszeit: spätes 19. Jh. [DUG: 11795]
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