abblitzen
abblitzen: jemanden abblitzen lassen / abblitzen
Umschreibung: 1. Jemanden kurz und schlagfertig (auch: schroff) abweisen [R S.54]; 2. jn. zurückweisen [Kü]; 3. jm. etw versagen [Kü];
Historische Analyse: 1. Das redensartliche Bild stammt vom wirkungslosen Verpuffen des Schießpulvers, das bei den Gewehren vor und während der Befreiungskriege bisweilen mit blitzartiger Lichterscheinung von der Gewehrpfanne wegbrannte, ohne dass der Schuss losging. --> urspr. Bedeutung ist also 'wirkungsloses Abbrennen des Pulvers' [R S.54]; 2. Hergenommen vom Blitz, der sein ursprüngliches Ziel nicht erreicht, wenn er vom Blitzableiter abgelenkt wird. [KÜ]; - Entstehungszeit: 1. ca. 1840 [R S.54]; - Gebräuchlichkeit: ugs; - Fremdsprachen: 1. engl.: to shoot down somebody [USA](?); she gave all her admirers the brush-off [PCOx];
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