Alleingang
Alleingang: (im) Alleingang
Umschreibung: 1. als einzelner [Gri Sp.332]; 2. übertr. allg. von Aktivitäten, die ohne Mitwirkung anderer stattfinden [Gri Sp.332]; 3. ohne fremde Hilfe; ganz auf sich selbst gestellt; völlig selbstständig [Kü]; 2. Etwas eigenmächtig, ohne Absprache mit anderen unternehmen
Historische Analyse: 1. Beim Ballspiel versteht man unter Alleingang den Durchbruch eines einzelnen Spielers durch die gegnerische Verteidigung. Beim Pferdesport ist Alleingang das Rennen ohne ernsthaften Konkurrenten [Kü]; - Faux Amis: 1. lt. Küpper u. Grimm aus dem Sport, erst ab 1930/40er! - Fremdsprachen: 1. engl.: do sth. off one's own bat [PCOx];
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