Steigbügel
Steigbügel: einem den Steigbügel halten
Umschreibung: 1. jemandem unterwürfig einen Dienst erweisen, ihm die Voraussetzung zu weiterem Erfolg geben, ihm beistehen, an die Macht zu gelangen [R]; 2. jmdm. zu einer Karriere verhelfen [PCRe]; 3. jemandem helfen hochzukommen (an die Macht zu gelangen) [WFR S.380];
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Steigbügel: einem den Steigbügel reichen
Umschreibung: 1. ihm den Abschiedstrunk geben [R S. 1537];
Historische Analyse: 1. bezieht s. auf früheren Gastwirtsbrauch: wenn der Fremde bereits seine Zeche bezahlt hatte und abreisefertig im Sattel saß, wurde ihm vom Wirt noch ein Trunk gereicht und eine glückliche Reise gewünscht - Gebräuchlichkeit: veraltet
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Steigbügel: einen Fuß im Steigbügel (Amte) haben
Umschreibung: 1. den ersten Schritt auf dem Wege zum Erfolg bereits getan haben, eine guten Ausgangsposition besitzen [R S. 1537]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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Steigbügel: er kann ohne Steigbügel in den Sattel springen
Umschreibung: 1. er nicht nicht auf fremde Hilfe angewiesen, er meistert mit Leichtigkeit auch größte Schwierigkeiten [R S. 1537]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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Steigbügel: jem. in den Steigbügel heben
Umschreibung: 1. ihm über die Anfangsschwierigkeiten hinweghelfen [R S. 1537]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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