Stoß
Stoß: den Stoß abgleiten lassen
Umschreibung: 1. einen empfindlichen Schlag geschickt abwehren, einem Angriff ausweichen, ein Vorhaben des Gegnes vereiteln, nicht voll zur Wirkung kommen lassen, was einem Schaden bringen sollte, sich gut verteidigen [R S.1564];
Historische Analyse: 1. stammt aus der Fechtersprache [R]; - Fremdsprachen: 1. frz.: parer le coup [R];
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Stoß: einen Stoß erleiden
Umschreibung: 1. erschüttert werden, seine bisherige Festigkeit verlieren, vor allem von Freunschaft oder Vertrauen gesagt [R S. 1564]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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Stoß: einen Stoß vertragen können
Umschreibung: 1. etw. aushalten nicht sehr empfindlich od. wehleidig sein [R S. 1564]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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Stoß: jem. einen Stoß (in die Rippen) geben (versetzen)
Umschreibung: 1. ihn nachdrücklich (schmerzhaft) auf etw. hinweisen, ihn verletzen, aus seiner Ruhe aufschrecken [R S. 1564]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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Stoß: jmdn./ einer Sache den Gnadenstoß geben / versetzen
Umschreibung: 1. [...] Bemerkung, die einen Menschen dazu bringt, dass er seine Fassung verliert [R S. 565]; 2. Besonders hart getroffen, niedergeschmettert, zur Aufgabe gewzungen [R S. 565]; 3. Einen dem Untergang bereits Geweihten völlig zugrunde richten [WdG S. 1618]; 4. Jmdn. ruinieren, etw. beenden [HP S. 363]; 5. 'den rest geben', 'den garaus machen', 'zu grunde richten' [GR];
Historische Analyse: 1. Derjenige Stoß auf das Herz oder Genick, welcher einem zum Rade verurtheilten Missethäter von dem Henker aus obrigkeitlicher Gnade gegeben wird, um seiner Qual dadurch desto eher ein Ende zu machen. Auch das Säckchen mit Schießpulver, welches lebendig zum Scheiterhaufen verurtheilten Verbrechern an den Nacken gehänget wird, pflegt aus eben dieser Ursache mit diesem Nahmen beleget zu werden. [A 1-4]; 2. diese als 'richterliche gnade' zugelassene Milderung des Strafvollzuges ist der Sache nach seit dem Anfang des 16. Jh. bezeugt; das Wort 'gnadenstosz' ist zuerst1702 bezeugt.[GR]; 3. Spätere Zeit, die die Strafe des Räderns und deren Vollzugsarten aus eigener Anschauung nicht mehr kennt, verwendet in historisch-referierender Darstellung 'gnadenstozß' für 'den letzten, tödlichen stosz', für den, besonders im 19. Jh. sich ausbreitenden, uneigentlichen übertrragenen und bildlichen Gebrauch bildet diese Anwendung (gnadenstosz als 'erlösender, tödlicher stosz nach vorausgegangener qual') die Grundlage [GR]; - Entstehungszeit: Seit der zweiten Hälfte des 18. Jh. literarisch in bildlicher und übertagener Anwendung (vereinzelt im 18. Jh., im 19. Jh. sehr verbreitet) [GR]; - Gebräuchlichkeit: übertr., bildlich - Fremdsprachen: 1. eng.: to give a person the stroke of mercy; the death-blow; dagger of mercy [R S. 565]; 2. frz.: donner le coup de grace á quelqu¬¥un, la dague de la miséricorde [R S.565]; 3. holl.: jemand (iets) de genadeslag geven [R S. 565];
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Stoß: sich (seinem Herzen) einen Stoß geben
Umschreibung: 1. sich energisch zusammenreißen, s. überwinden, sich endl. zu etw. entschließen, einem Wunsch entsprech, etw. genehmigen [R S. 1564]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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