Strauß
Strauß: mit jem. einen Strauß ausfechten
Umschreibung: 1. eine Streitigkeit austragen [R S.1567]; 2. Auseinandersetzung zwischen zwei Personen auch verbaler Natur
Historische Analyse: 1. das Subs. ist bereits in mhd. Zeit als 'strûz' neben dem Verb 'striuzen' (= sträuben u. streiten) bezeugt [R S.1567]; 2. 'Strauß' in dieser Wendung ist ein veralteter Ausdruck für 'Streit, Zwist'. [PCRe]; 3. ein Streit, Kampf, Gefecht [H4 S.256]; 3. das war ein harter Strauß, ein harter Kampf oder Streit. Es wird einen harten Strauß setzen, Streit. [Adel]; 4. strausz zeigt in den spärlichen mhd. zeugnissen (es fehlt in den groszen epen der mhd. blütezeit; frühester beleg im bair. des 13. jhs. bei REINBOT V. DURNE) einen wenig ausgeprägten anwendungsbereich, der inhaltlich dem vb. (sich) sträuszen nahe steht und in einem allgemeinen sinne -- abweichend vom gebrauch der neueren zeit -- eine 'sich erhebende', d. h. wilde oder heftige aktion bezeichnet, meist unter einbeziehung eines akustisch (als ruhestörung) und optisch (als unordnung) wahrnehmbaren moments. im 15., besonders aber im 16. jh. gewinnt das wort -- gefördert durch die vorliebe jenes zeitraums für die schilderung bewegter, turbulenter szenen -- seine gröszte verbreitung. die im mhd. andeutungsweise vorhandenen bedeutungsstränge erfahren eine profiliertere ausgestaltung (1), vor allem aber entwickelt sich strausz, ausgehend von seiner anwendung auf kampf- (2 a b), zank- und raufszenen (2 b a), in flieszendem übergang zu einer bezeichnung für den vorgang der auseinandersetzung in tat und wort. so gebraucht die neuzeit strausz für 'gefecht, zweikampf' (2 a d und e), bzw. für 'wortwechsel, kontroverse in dem bestreben, sein recht, seine meinung urchzusetzen' (2 b b und g), vor allem in gehobener, bes. dichterischer sprache (in den reimgedichten steht strausz seit mhd. zeit fast stets als reimwort), weniger umgangssprachlich (zum mundartlichen gebrauch im obd. s. o.). der ursprüngliche wortsinn des geräuschvollen und bewegten auftritts (1) ist dabei im wesentlichen aufgegeben, wenngleich einzelne belege noch anklänge erkennen lassen, vgl. die folgenden übertragungen einer engl. und einer älteren deutschen vorlage (falls sie nicht als absichtliche abweichungen zu gelten haben) [GR]; - Gebräuchlichkeit: veraltet
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