Waffen
Waffen: die Waffen strecken (niederlegen)
Umschreibung: 1. den Kampf aufgeben, sich geschlagen geben [WFR S.382]; 2. sich ergeben [L S.212]; 3. einen Kampf aufgeben, sich geschlagen geben (= die Flagge streichen) [GÖ S.194]; 4. s. geschlagen geben in einer Kontroverse, einem Streit, einem Konflikt [R S.1687]; 5. kapitulieren, sich geschlagen geben [PCRe];
Historische Analyse: 1. kriegerischer Kontext []; - Fremdsprachen: 1. engl. 'to show the white feather' [R S.1687]; lay down one's arms; (fig.) give up the struggle [PCOx];
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Waffen: jemanden mit seinen eigenen Waffen schlagen
Umschreibung: 1. die Mittel des Gegners gegen ihn anwenden und ihn dadurch besiegen [WFR S.382]; 2. jmdn. mit dessen eigenen Mitteln, Methoden besiegen [PCRe];
Historische Analyse: 1. einen mit seinen eigenen waffen erlegen, to beat one at his own play, to kill him with his own sword. LUDWIG 2363 [GR]; - Fremdsprachen: 1. engl.: to beat someone at his own game [USA]; defeat sb. with his own arguments [PCOx];
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Waffen: unter (den) Waffen stehen
Umschreibung: 1. vgl. 'unter der Fahne stehen': Soldat sein, Wehrdienst machen [WFR S.382]; 2. bewaffnet und zur Kriegführung bereit sein [PCRe]; 3. kriegsbereit sein [];
Historische Analyse: 1. 'unter den Waffen seyn' - mit Waffen versehen [H4 S.653]; 2. in waffen bleiben, to be continue up in arms. LUDWIG 2362 [GR]; - Fremdsprachen: 1. engl.: to be armed and ready [USA]; be under arms [PCOx];
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Waffen: unter den Waffen halten
Umschreibung: 1. in bewaffnetem Zustand bereithalten [WFR S. 382]; Gebräuchlichkeit: veraltet
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Waffen: zu den (zu stärkeren) Waffen greifen, die Waffen sprechen lassen
Umschreibung: 1. den Krieg beginnen, eine kriegerische Auseinandersetzung nicht länger vermeiden [R S.1687];
Historische Analyse: 1. 'zu den Waffen greifen' - sich zu wehren oder damit anzugreifen, oder sich zu kriegerischen Unternehmungen rüsten [H4 S.653]; 2. Zu den Waffen greifen, sich zum kriegerischen Angriff oder zur kriegerischen Vertheidigung rüsten. [Adel];
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Waffen: zu den Waffen rufen (eilen)
Umschreibung: 1. vgl. 'zu den Fahnen rufen': zum Wehrdienst einberufen, in den Wehrdienst eintreten [WFR S.382]; 2. jem. zum Militärdienst einziehen [R S.1687];
Historische Analyse: 1. kriegerischer Kontext; - Gebräuchlichkeit: veraltet
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