Waffengleichheit
Waffengleichheit: Waffengleichheit
Umschreibung: 1. gleiche Ausgangspositionen, Chancengleichheit zweier gegnerischer Parteien. []; 2. der 'Grundsatz der Waffengleichheit' ist ein Gesetz, das die Fairness gegenüber dem Angeklagten in einem Gerichtsverfahren sicherstellen soll. []; Gebräuchlichkeit: juristisch
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