Fünfzehn
Fünfzehn: ('ne) Fuffzehn machen
Umschreibung: 1. eine Pause bei der Arbeit machen [DURW, 248] 2. mit Arbeiten aufhören, eine begonnene Arbeit nicht vollenden [Kü, 261] 3. den Gehorsam verweigern [Kü, 261] 4. streiken [Kü, 261]
Historische Analyse: Küpper vermutet, dass es sich bei dieser Wendung um eine Verkürzung des Satzes "Fünfzehn Minuten Pause machen" handelt. Am Anfang einer Pause wurde "Fünfzehn" (Fuffzehn) gerufen. Daher: "Fuffzehn machen." [vgl. Kü, 261] Im "Duden Redewendungen" dagegen wird gemeint, dass mit "Fuffzehn" (=Fünfzehn) wohl die fünfzehnminütige Pause gemeint ist, die früher bei bestimmten, schwere körperliche Arbeit verrichtenden Berufsgruppen, z.B. den Steinmetzen, nach fünfundvierzigminütiger Arbeitsdauer eingelegt wurde. Auch vom Einrammen oder Einschlagen von Pfählen könnte die Wendung herrühren, weil die Arbeiter sich dabei nach fünfzehn Schlägen ablösten [vgl. DURW, 248]. - Entstehungszeit: etwa seit 1850 [Kü, 261] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich
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Fünfzehn: kurze Fuffzehn/[seltener:] Fünfzehn machen
Umschreibung: 1. keine Umstände machen, nicht zögern [DURW, 248]; eine Sache abkürzen, sie schnell zu Ende bringen [Rö]; 2. die Frühstückspause von 15 Minuten des rheinisch-westfälischen Metallarbeiters [Rö] 3. ein kurzes Nickerchen nach dem Essen machen [Rö]
Historische Analyse: Man hat früher vermutet, die Wendung sei aus einer Vermengung von "Kurzen Prozeß machen" und "Fünfzehn Hiebe androhen" entstanden. Doch ist die Herleitung aus dem "Puff- oder "Tricktrackspiel" (mittelhochdeutsch "wurfzabel", frühneuhochdeutsch "triktrak"), einem sehr beliebten mittelalterlichen Brettspiel, das von zwei Spielern mit je 15 Steinen gespielt wurde (mittelhochdeutsch "der fünfzehen spiln"), wahrscheinlicher. Wer Glück hatte, konnte das Spiel mit einem Wurf beenden und alle Steine auf einmal herausnehmen und zu neuem Spiel bereitstellen ("kurzer Puff"). Auch die Wendung "bei jemandem einen Stein im Brett haben" stammt von diesem Spiel [vgl. Rö]. - Entstehungszeit: seit dem 16. Jahrhundert in übertragener Anwendung bezeugt [Rö] - Gebräuchlichkeit: umgangssprachlich, landschaftlich [DURW, 248]
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