Begleitmusik
Begleitmusik: (nur) Begleitmusik für etwas sein
Umschreibung: Begleitumstände [Kü, S. 3082]; Handlungen, Geschehnisse im Hintergrund, durch welche eine bestimmte geistige Atmosphäre für den Ablauf der Handlung im Vordergrund erzeugt wird [HS]
Historische Analyse: Eigentlich die Klavierbegleitung zum Gesang [Kü, S. 3082] oder allgemeiner die Musik zur Begleitung der Solopartie eines Sängers oder einer Sängerin durch ein Ensemble (beispielsweise in einer Oper) oder durch einen Korrepetitor. Die Begleitmusik, etwa bei einem Rezitativ, dient nur dazu, die Sänger rythmisch und harmonisch zu unterstützen. Im Film ist die Begleitmusik jene Musik, mit der die Bilder und Dialoge unterlegt werden und die trotz ihrer wichtigen Funktion für die Stimmung eines Film meist nur wenig Beachtung findet. Da es sich bei diesen Arten von Musikbegleitung um eine Art von 'üblichen Umstand' handelt, ist es zur Übertragung auf andere Arten von Begleitumständen nicht weit, insbesondere wenn es sich wiederum um akustische Phänomene wie Worte oder Lärm handelt [HS].
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