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Blut

Blut: an jmds. Händen klebt Blut

Umschreibung: jmd. hat gemordet [vgl. eWDG: Blut]

Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie von ‚Blut‘ und ‚Hand‘ siehe ↑(für etw.) bluten (müssen) sowie ↑sich (für jmdn./etw.) die/keine Hand abhacken (lassen).
Die blutige Hand bezieht sich ferner im historisch-rechtlichen Kontext einerseits auf die Blutgerichtsbarkeit, im Rahmen welcher der Henker mittels eines Schwertes die Hinrichtung vollzieht, und andererseits auf die Mörderin/den Mörder, woraus sich zunächst nach römisch-rechtlicher Tradition das historische Rechtssprichwort blutige hand nimmt kein erbe ableiten lässt. Diesem zufolge wurde jeder Person, die sich in irgendeiner Form eines Verbrechens und insbesondere des Mordes schuldig gemacht hat, das Erbrecht entzogen, wenn es sich bei der zu Schaden gekommenen Person um die Vererbende/den Vererbenden handelte. Dasselbe Gesetz trat in Kraft, wenn eine Person, der ein Erbe in Aussicht gestellt wurde, lebensnotwendige Hilfeleistung unterließ. [Vgl. DWB1: hand; vgl. DSL: Hand; vgl. DRW-WA: Hand D II 10].
Die Wendung an jmds. Händen klebt Blut impliziert im wörtlichen Sinne, dass aufgrund einer Mordtat die Täterin/der Täter mit dem Blut der Getöteten/des Getöteten besudelt ist oder noch Reste davon an den Händen aufweist. Werden diese Blutspuren entdeckt, stellen diese – vor allem über einen modernen DNA-Abgleich – einen stichhaltigen Beweis dar. [GG] - 

Realienkundliches: Das Deutsche Rechtswörterbuch führt einen Beleg aus den Friesischen Rechtsquellen an, worin mittels blodich hond auf den Mörder angespielt wird:

sa ne mey thiu blodich hond nene lawa fagie (oJ. Richth. 205) [DRW-WA: Hand D II 10b]

Diastratik: gehoben [DUR: Blut] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Allgemeiner Gebrauchskontext: zur Bezeichnung und Beschuldigung eines Mörders [vgl. ROE: Blut]; auffallend häufig im Kontext der Politik [GG] - Interlingual Kompatibles: engl.: his hands are steeped in blood [PONS]; frz.: qn a du sang sur les mains [PONS]; poln.: ktoś pławi się we krwi [PONS]; serb.: ruke su mu uprljane krvlju [PONS]; slowen.: na njegovih rokah je kri [PONS]; span.: tiene las manos manchadas de sangre [PONS] - Figuriertheit: Drastik; euphemistisch zur metonymischen Beschreibung einer Mordtat - Querverweis: ↑etw. ist mit Blut besudelt

 

* * *


Blut: etw. ist mit Blut besudelt

Umschreibung: jmdm./etw. haftet ein Mord oder etw. besonders Verwerfliches an [GG]

Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie von ‚Blut‘ siehe ↑(für etw.) bluten (müssen).
Analog zur ‚blutigen Hand‘, wie sie innerhalb von ↑an jmds. Händen klebt Blut beschrieben wird, gilt anhaftendes Blut am Leib der Täterin/des Täters als Beweis für einen begangenen Mord. Die pejorative Komponente wird vor allem über das Verbum ‚besudeln‘ (im Sinne von ‚beschmutzen‘ [eWDG: besudeln]) deutlich. [GG] - Realienkundliches: Vgl. dazu die blutige Hand des Mörders unter ↑an jmds. Händen klebt Blut. - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Figuriertheit: Drastik; auch Hyperbel - Querverweis: ↑an jmds. Händen klebt Blut

 

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