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Denkzettel

Denkzettel: Denkzettel

Umschreibung: exemplarische Strafe oder als Warnung angesehene unangenehme Erfahrung [DUO: Denkzettel]; eindringliche Lehre, (körperliche) Strafe, die man nicht so schnell vergisst [eWDG: Denkzettel]

Analyse der Bedeutung: Das Maskulinum ‚Denkzettel‘, im wörtlichen Gebrauch auf ‚Merkzettel als Gedächtnishilfe‘ referierend, nimmt ab dem 16. Jh. die bildhafte Bedeutung an. In der Rechtssprache wurde mittels mnd. denkse(d)del, bzw. -cēdel auf ‚Urkunde‘, ‚Vorladung‘ oder ‚Merkblatt‘ verwiesen, während die frühnhd. Form Gedenkzedele oder -zettul eine ‚schriftliche Ladung‘ bezeichnete. [Vgl. WPE: Denkzettel; vgl. DRW-WA: Denkzettel].
Der metaphorische Beleg Denkzettel, wie er auch in unterschiedlichen Wendungen eingebettet vorkommt, führt, anknüpfend an die Form des Gedenkzettels als rechtliches Schriftstück, auf das Rechtswesen im 15. Jh. zurück. Anfänglich handelte es sich dabei um die Ladung vor Gericht, schließlich allgemeiner um eine Benachrichtigung in schriftlicher Form. [Vgl. ROE: Denkzettel]. - Entstehungszeit: 16. Jh. [WPE: Denkzettel] - 

Realienkundliches: Wie das Repertorium Reale Practicum Iuris Privati Imperii Romano-Germanici oder vollständige Sammlung aller üblichen und brauchbaren Rechte im Heil. Römischen Reiche, und den benachbarten Landen des Jahres 1760 anführt, nimmt der Gedenkzettel im Gegensatz zur Citation die Funktion der Benachrichtigung an, die auch an Personen, die einem auswärtigen Gericht angehören und somit einem eigenen Richter unterstehen, übermittelt werden kann:

Gedenkzettel.
Inhalt:
§. I. Erklärung. Unterſchied des Gedenkzettels von der Citation.
§. I.
Gedenkzettel heiſet auch: Zu gedenken, Denkzettel, Tagzettel, und wird beſchriebeu [sic!], daſz es ſey eine Schrift, welche dem Klaͤger, oder deſſen conſtituirten Procuratori ad acta inſinuiret, und ihm darinnen zu wiſſen gegeben wird, wenn der Termin zu Anbringung oder Fortſetzung der Klage anberaumet worden, damit er ſich darnach richten, und geſchickt in dem Termine erſcheinen könne.
§. 2. Dieser Gedenkzettel iſt mit der Citation nicht einerley. Zwar kommen beyde darinnen mit einander uͤberein, daſz Klaͤger oder Beklagter durch deren legalen Inſinuation zu Abwartung des angeſetzten Termins verbunden werden, wenn nicht die eine oder andere Parthey die Prorogation des Termins zu rechter Zeit erhalten: Dennoch iſt der Gedenkzettel nur eine bloſze Notification, welche die Obrigkeit, auch an einem in fremden Gerichten geſeſſenen, geben kan, und auch in ſolchen Faͤllen ſtatt findet, wenn einer blos zu einer Handlung citiret wird, die einen Nebenpunct, oder eine andere Hauptperſon anbetrift. Denn da der Klaͤger den Beklagten in ſeinem Foro belangen muſz, wenn er in fremden Gericht wohnhaft iſt: ſo wird zwar der Klaͤger dadurch in ein fremdes Gericht gezogen; allein er wird doch dadurch dieſem Richter nicht unterworfen. [Hellfeld 1760, S. 1707f.]

Diastratik: umgangssprachlich [eWDG: Denkzettel] - Figuriertheit: Hyperbel

 

* * *


Denkzettel: jmdm. (k-)einen Denkzettel verpassen/geben

Umschreibung: jmdn. (nicht) durch eine unangenehme Erfahrung exemplarisch bestrafen oder warnen [DUR: Denkzettel; GG]

Analyse der Bedeutung: Vgl. ↑Denkzettel. - Entstehungszeit: 16. Jh. (Denkzettel) [WPE: Denkzettel] - Realienkundliches: Vgl. ↑Denkzettel. - Diastratik: salopp [eWDG: Denkzettel] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Figuriertheit: Hyperbel

 

* * *


Denkzettel: einen Denkzettel verpasst bekommen/erhalten

Umschreibung: durch eine unangenehme Erfahrung exemplarisch bestraft oder gewarnt werden [Vgl. DUR: Denkzettel]; eine Lektion erteilt bekommen [GG]

Analyse der Bedeutung: Vgl. ↑Denkzettel. - Entstehungszeit: 16. Jh. (Denkzettel) [WPE: Denkzettel] - Realienkundliches: Vgl. ↑Denkzettel. - Diastratik: salopp [eWDG: Denkzettel] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Figuriertheit: Hyperbel

 

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