Galgenfrist
Galgenfrist: Galgenfrist
Umschreibung: einen letzten Aufschub für eine Forderung gewähren [LDR: Galgen]; kurzer Aufschub, letzte Frist, die jmdm. vor einem entscheidenden Ereignis noch bleibt oder gewährt wird [DUO: Galgenfrist]; letzter Aufschub vor einem unentrinnbaren Verhängnis [vgl. ROE: Galgen]; gewährte Zeit bis Abschuss oder Schlachtung (bei Tieren) [GG]
Analyse der Bedeutung: Zur etymologischen Herleitung von ‚Galgen‘ siehe die Wendung ↑ein Galgen für jmdn./etw.. Mit dem femininen Substantiv ‚Galgenfrist‘ wird im ursprünglichen Sinne ‚der Aufschub‘ oder die ‚letzte Gnadenfrist‘ bezeichnet, der bzw. die einer verurteilten Person bis zu ihrer Hinrichtung am Galgen verbleibt. [Vgl. WPE: Galgen; vgl. DUO: Galgen]. Das Kompositum erscheint ab dem 16. Jh. und findet im Jahre 1539 unter Erasmus Alberus bereits Verwendung im metaphorischen Kontext. [Vgl. ROE: Galgen].
Der metaphorische Ausdruck Galgenfrist, der vielfach kombinierbar ist, bezeichnet vor dem Hintergrund der Gnadenfrist, die der verurteilten Person bis zum Erhängen gewährt wird, im übertragenen Sinne einen Zeitabschnitt vor einem feststehenden Ereignis oder einer unausweichlichen Forderung, wobei beides mit äußerst negativen Emotionen konnotiert ist – es sei denn, es handelt sich um einen scherzhaften Gebrauch. [GG] - Entstehungszeit: 16. Jh. [DWB1: Galgenfrist; LDR: Galgen]; 1. H. 16. Jh. [WPE: Galgen]; 1500 [KUE I: Galgenfrist] - Diastratik: umgangssprachlich [eWDG: Galgenfrist] - Interlingual Kompatibles: dän.: galgenfrist [PONS]; isl.: gálgafrestur [dict.cc] - Figuriertheit: Hyperbel
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