Kappe
Kappe: etw. geht auf jmds. Kappe
Umschreibung: von jmdm. zu verantworten sein [DUR: Kappe]
Analyse der Bedeutung: Das Femininum ‚Kappe‘ (‚krempenlose Kopfbedeckung‘ oder ‚Mütze‘) weist die Formen ahd. kapha oder kappa sowie mhd. kappe (‚Kapuzenmantel, Bauernkittel, Kapuze, Mütze’) auf. Die spätlat. Form cappa (‚Art Kopfbedeckung‘, ‚Mantel mit Kapuze‘) bildet den Ausgangspunkt für die Entlehnung. [Vgl. WPE: Kappe].
Die Redewendung etw. geht auf jmds. Kappe lässt sich entweder aus dem Einstecken von Prügel oder der richterlichen oder amtlichen Tracht ableiten. [Vgl. DUR: Kappe; vgl. ROE: Kappe; LDR: Kappe]. Da die Kappe u. a. symbolisch für die Obrigkeit, zu der auch das Amt des Richters zählt, steht und im rechtlichen Kontext damit symbolische Handlungen vollzogen worden sind, [vgl. DRW-WA: Kappe1 III] lässt sich die damit verbundene Idee der Verantwortung, die auch mit der Wendung im übertragenen Sinne einhergeht, erklären. [GG] -
Realienkundliches: Ein Beleg des Jahres 1432 beinhaltet die schwarze Kappe u. a. mit Bezug zum Richter und als symbolträchtiges Utensil für eine spezifische Rechtshandlung:
uf dieselb unser frag mit gemainer urtail erkennt ward, das ich ... [Richter] ain schwarz kappen in min hand nämen sölt; daran sölten der obgenannt [Testator] ... und ouch der vorgenannt [der Bedachte bzw. sein Vertreter] griffen. und solt [der Testator] ... dis gemächt offentlich verjehen. und nach der vergiht sölt er die kapp lassen und sin hand darvon tůn und darnach sölt ouch ich die kapp lassen und sölt der vorgenannt ... die kapp zu sinen handen ziehen. und wenn das also beschäch, so hett es craft und macht nach unsers gotzhus rehten. (1432 W. Müller, Ein Auflassungs- und Investitursymbol des Klosters St. Gallen: Die schwarze Kappe (Zürich 1972) 18) [DRW-WA: Kappe1 III]
Diastratik: umgangssprachlich [DUR: Kappe] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart; pejorativ [GG] - Interlingual Kompatibles: frz.: c'est à vous de porter le chapeau [PONS]
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Kappe: etw. auf seine (eigene) Kappe nehmen
Umschreibung: die Verantwortung für etw. übernehmen [DUR: Kappe]
Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie von ‚Kappe‘ sowie zur Herkunft der vorliegenden Redensart siehe ↑etw. geht auf jmds. Kappe. Analog dazu wird der Gedanke der Verantwortung ausschlaggebend. [GG] - Entstehungszeit: seit Heinrich v. Kleist [ROE: Kappe; DUO: Kappe]; um 1800 [KUE I: Kappe] - Realienkundliches: Zur symbolischen und brauchtümlichen Komponente, die mit der richterlichen Kappe einhergehen vgl. ↑etw. geht auf jmds. Kappe. - Diastratik: umgangssprachlich [DUR: Kappe] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Interlingual Kompatibles: dän.: tage på sin kappe [PONS]; engl.: to be on sb [PONS]; frz.: porter le chapeau de qc [PONS]
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