Messer
Messer: jmdn. ans Messer liefern
Umschreibung: jmdn. an Polizei/Gericht/Obrigkeit usw. verraten [LDR: Messer]; jmdn. durch Verrat o. Ä. ausliefern [DUR: Messer]; jmdn. zugrunde richten [eWDG: Messer]
Analyse der Bedeutung: Das Neutrum ‚Messer‘ (‚Schneidewerkzeug mit Griff und Klinge‘) weist die Formen ahd. meʒʒisahs, mhd. meʒʒer, asächs. mezas, mnd. messet sowie me(t)s(e)t, mnl. me(t)s, nl. mes, aengl. metseax auf und leitet sich aus westgerm. *matizsahsa- ab, wobei einerseits germ. *ma- (‚Speise‘, ‚Essen‘) mit der ie. Wurzel *mad- (‚nass‘, triefen‘) und andererseits germ. *sahsa- einschließlich der ie. Wurzel *sē̌k- (‚schneiden’) die Komposition beeinflussen. [Vgl. WPE: Messer].
Neben den überwiegenden Argumenten, die die sprichwörtliche Redensart mit dem Schlachtvieh in Verbindung bringen, [vgl. DWB1: messer; vgl. LDR: Messer] besteht auch die These, dass sich das Messer im konkreten Fall auf das Henkersschwert bezieht [vgl. DUR: Messer].
Wird jemand dem Henker ausgeliefert (vgl. ↑geliefert sein), bedeutet dies u. a., dass die/der Betroffene ihre/seine rechtlich angeordnete Strafe durch ihn empfängt, was über peinliche Strafen und Folter zur Hinrichtung reichen kann. Das Schwert des Scharfrichters kommt dabei insbesondere bei der Enthauptung zum Einsatz, wo es den Kopf vom Leib trennt und damit das sichere Ende der Delinquentin/des Delinquenten besiegelt. Liefert man eine Person analog dazu bildhaft ans Messer, bedeutet dies, dass die/der Betreffende durch Verrat zugrunde gerichtet wird. [GG] - Entstehungszeit: 18. Jh. [LDR: Messer] - Realienkundliches: Vgl. dazu ↑Halsabschneiderei. - Diastratik: umgangssprachlich [DUO: Messer] - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart - Allgemeiner Gebrauchskontext: auffallend häufig im politischen Kontext - Figuriertheit: Hyperbel; Drastik
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