Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Recht

 

Was zum Henker…? - In ihrer Masterarbeit hat Gerlinde Gangl 309 Belege für metaphorische Sprachverwendung aus dem Rechtsbereich analytisch aufgearbeitet und mit einer Fülle an rechtskundlichem Quellenmaterial angereichert. Diese Belege wurden folgenden 17 Sachgruppen zugewiesen: Schriftliches (bestimmte Schriftstücke und Schriftzeichen), Rechtsformeln, Rechtssymbolik, Spezielle Gerichts- und Verfahrensformen (Rügegericht, Femegericht, Kurzer Prozess), Gerichtsraum, Anzeige/Anklage von Straftaten, Delikte, Rechtsprechung, Vernehmung, Beweismittel, Gottesurteil, Talion, Rechtlicher Ausschluss und/oder Rechteverlust, Ehrenstrafen, Haft, Körperstrafen und Hinrichtung.

Die Studie ergab, dass die deutlich überwiegende Anzahl an Belegen einerseits von der Rechtssymbolik, die sich neben Körperpartien und Objekten vor allem in Gesten bis komplexeren Handlungen manifestiert, und andererseits von der Hinrichtungspraxis, insbesondere den Exekutionsvarianten Erhängen und Dekapitation, motiviert ist.

Über 200 metaphorische Belege zeichnen sich durch eine hyperbolische Figuriertheit aus und werden folglich in aktuellen Kontexten als übertreibende sprachliche Mittel verwendet, um besondere Akzente zu setzen oder gar dramatische Effekte zu evozieren. So sind wir für ein Unterfangen z. B. ganz Feuer und Flamme oder unterstreichen unsere Verlässlichkeit dadurch, dass wir jemandem Brief und Siegel auf etwas geben.

Eine nicht geringe Menge (136) ist bereits durch ihren historischen Ausgangspunkt, der sich vor allem in der Folter, der Hinrichtung sowie den Körperstrafen verorten lässt, von hoher Brutalität und ausgesprochener Direktheit gekennzeichnet, die auch unsere gängige Sprachpraxis entscheidend prägt, wenn uns z. B. die Daumenschrauben angelegt werden, wir regelrecht auf Nadeln sitzen, jemanden für etwas an den Pranger stellen oder etwas eine einzige Halsabschneiderei ist.

Masterarbeit im Druck

Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.