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anprangern

anprangern: (jmdn./etw.) (als etw.) anprangern

Umschreibung: öffentlich tadeln, verurteilen, brandmarken, als Missstand herausstellen, an die Öffentlichkeit bringen [DUO: anprangern]; jmdn., etw. öffentlich bezichtigen [eWDG: anprangern]

Analyse der Bedeutung: Zur Etymologie von ‚Pranger‘ siehe ↑jmdn./etw. an den Pranger stellen.
Die bildhafte Wendung (jmdn./etw.) (als etw.) anprangern führt auf die ehrenmindernde Strafe durch die Pranger-Vorrichtung zurück, wie sie innerhalb des Beleges ↑jmdn./etw. an den Pranger stellen näher erläutert wird. In Anknüpfung an die strafrechtliche Szene, wo die delinquente Person vor den Augen des Volkes am Pranger fixiert wird und schandhaft zur Schau gestellt wird, bedeutet anprangern im übertragenen Sinne, dass bspw. eine Person bzgl. eines Missstandes öffentlich denunziert und folglich in ihrem Ansehen gravierend beschädigt wird. [GG] - Entstehungszeit: 19. Jh. [WPE: Pranger] - Realienkundliches: Vgl. dazu die Beispiele aus den Rechtsquellen unter ↑jmdn./etw. an den Pranger stellen. - Interlingual Kompatibles: slowak.: pranierovať [PONS]; tschech.: pranýřovat [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel - Querverweis: jmdn./etw. an den Pranger stellen; ↑am Pranger stehen/an den Pranger kommen/gestellt werden; ↑am Pranger; ↑etw./jmdn./sich geißeln / gegeißelt (werden) (durch/von etw./jmdm.); ↑jmdn./etw. verurteilen; ↑jmdn./etw. (als etw.) brandmarken

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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