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Buchstabe

Buchstabe: der Buchstabe des Gesetzes

Umschreibung: die gesetzliche(, verschriftlichte) Vorgabe/Regelung [GG]

Analyse der Bedeutung: Das Maskulinum ‚Buchstabe‘ lässt sich als Kompositum auf germ. *bōks (‚Buchstabe‘) sowie germ. *stabi- (‚Stab‘) zurückführen und referierte ursprünglich auf ein ‚Holzstäbchen mit ein-geritzten Runenzeichen‘, was anhand der Formen anord. stafr bzw. rūnastafr und aengl. rūnstæf nachvollziehbar ist. Auf die im Buch befindlichen Zeichen beziehen sich ahd. buohstab, mhd. buochstabe, asächs. bōkstaf, mnl. boecstaf, aengl. bōcstæf, anord. bōkstafr und schwed. bokstav. [Vgl. WPE: Buchstabe]. Das Neutrum ‚Gesetz‘ in der Bedeutung von ‚Rechtsvor-schrift, Richtschnur‘ lässt sich in seiner Form ausschließlich innerhalb der deutschen Sprache verorten und weist die historischen Bildungen mhd. gesetze und im Frühnhd. zusätzlich gesatz (‚das Festgesetzte‘) auf, die zur Substitution von ahd. gisezzida und mhd. gesetzede führten. [Vgl. WPE: Gesetz].
Der metaphorische Ausdruck Buchstabe des Gesetzes sowie die damit verbundenen Wendungen beziehen sich auf das verschriftlichte, zugrundeliegende Regelwerk, auf welches man sich bezieht und an welchem man sich orientiert bzw. zu orientieren hat. [GG] Müller spricht von einem mit der Wendung verbundenen, strengen Formalismus, der wiederum eine gewisse Skepsis mit Blick auf Verschriftlichtes verursache. [Vgl. LDR: Buchstabe]. - 

Realienkundliches: Anknüpfend an das Misstrauen gegenüber der reinen Fixierung auf niedergeschriebenes Recht, unterstreicht der ausgewählte Eintrag im Meißener Rechtsbuch (1357/87) nicht nur die Bedeutsamkeit von gelehrten Personen, sondern vor allem die Tatsache, dass die Rechte nicht in jedem Rechtsbuch näher ausgeführt sind:

dy recht syn nicht in allen rechtbuchen beschriben, sundern si sind uzgelesen unde merklich bewart von wisen, clugen luten in dem lande, dy mancherleyge ufgestanden werden, bewert und vorsucht meisterlichen unde in werltlichen rechtbuchern
(1357/87 MeißenRB.(Oppitz) VII 1) [DRW-WA: Rechtsbuch I]

Semantische Prozesse: phraseologisiert - Figuriertheit: Metonymie - Querverweis: die Buchstaben des Gesetzes

 

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Buchstabe: die Buchstaben des Gesetzes

Umschreibung: die gesetzliche (verschriftliche) Vorgabe/Regelung [GG]

Analyse der Bedeutung: Siehe ↑der Buchstabe des Gesetzes. - Realienkundliches: ↑der Buchstabe des Gesetzes. - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Figuriertheit: Metonymie - Querverweis: ↑der Buchstabe des Gesetzes

 

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Buchstabe: nach dem/den Buchstaben des Gesetzes / dem Buchstaben des Gesetzes nach

Umschreibung: (genau so,) wie das Gesetz es vorschreibt [DUR: Buchstabe]

Analyse der Bedeutung: Vgl. ↑der Buchstabe des Gesetzes. - Realienkundliches: Vgl. ↑der Buchstabe des Gesetzes. - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Allgemeiner Gebrauchskontext: juristische Kontexte - Interlingual Kompatibles: engl.: according to the letter of the law [PONS]; frz.: aux termes de la loi [PONS]; poln.: zgodnie z literą prawa [PONS]; serb.: po slovu zakona [PONS]; slowen.: po črki zakona [PONS]; span.: según lo que dice la ley [PONS]; tschech.: podle litery zákona [PONS] - Figuriertheit: Metonymie

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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