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Lynchjustiz

Lynchjustiz: Lynchjustiz

Umschreibung:
1. (meist durch eine aufgebrachte Volksmenge vorgenommene) Misshandlung oder Tötung eines Menschen ohne vorherige Gerichtsverhandlung als (ungesetzliche) Bestrafung für etwas, was dieser begangen hat oder begangen haben soll [DUO: Lynchjustiz]; die außergesetzliche Tötung eines Beschuldigten/einer Beschuldigten, verübt durch eine Gruppe unter vorgeblichem Vollzug von Gerechtigkeitsvorstellungen weiter Bevölkerungsteile [HRG-AK: Lynchen, Lynchjustiz]
2. die eigenmächtige (und willkürliche) (wirtschaftliche/soziale…) Auslöschung von etw. oder jmdn. (ohne stichhaltige oder rechtskräftige Argumente) [GG]

Analyse der Bedeutung: Siehe ↑jmdn. lynchen / gelyncht werden, wobei im Amerikanisch-Englischen die entsprechende Form lynch law vorliegt. [Vgl. WPE: lynchen].
Die Lynchjustiz im Sinne der ersten Bedeutung wird durch vielerlei Faktoren wie fehlende rechtliche Institution oder staatliche Rechte und die misslingenden Durchsetzungsbestrebungen gegenüber bereits distribuierten Straf- und Vergeltungsgewohnheiten begünstigt. [Vgl. HRG-AK: Lynchen, Lynchjustiz]. - Entstehungszeit: 19. Jh. [WPE: Lynchjustiz] - Interlingual Kompatibles: dän.: lynchjustits [PONS]; engl.: lynch law [PONS]; ital.: linciaggio [PONS]; kroat.: linč [PONS]; nl.: lynchjustitie [PONS]; port.: linchamento [PONS]; schwed.: lynchning [PONS]; serb.: linč [PONS]; slowen.: linčanje [PONS]; span.: linchamiento [PONS]; tschech.: lynčování [PONS] - Figuriertheit: Hyperbel (2. Bedeutung); Deonym

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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