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Schererei

Schererei: Schererei(-en) (haben/bringen/erleben…)

Umschreibung: unangenehme Schwierigkeiten haben, Belästigungen erwarten müssen [ROE: Schererei]; ein Ärgernis, eine Unannehmlichkeit bzw. Ärgernisse und Unannehmlichkeiten erleiden [GG]

Analyse der Bedeutung: Das Verbum ‚scheren‘ im Sinne von ‚kahlschneiden, rasieren, etw. kurz abschneiden’ weist die Formen ahd. skeran (‚schneiden, scheren’), mhd. schern (‚(ab)schneiden, scheren, durch Scheren der Tonsur zum Mönch bestimmen, abernten, belästigen, quälen, abteilen, ordnen’), mnd. schēren, mnl. scēren (‚schaben, kratzen, scheren’), nl. scheren, aengl. sceran, engl. to shear (‚scheren, abschneiden, mähen’), anord. skera (‘schneiden, schlachten’) und schwed. skära auf. Im außergermanischen Sprachraum lassen sich Verbindungen zu aind. kṛṇā́ti (‚verletzt, tötet’), utkīrṇa (‚ausgeschnitten, eingeritzt’), griech. ké͞irein (κείρειν) (‚abschneiden, scheren’), lit. skìrti (‚trennen, teilen, scheiden, zuteilen’), lat. caro (‚Fleisch’) und schließlich air. scar(a)im (‚trenne’) postulieren, sodass eine Rückführung auf die ie. Wurzel *(s)ker(ə)- (‚schneiden’) plausibel erscheint. [Vgl. WPE: scheren].
Der metaphorische Ausdruck Schererei bzw. Scherereien, der innerhalb einer Vielzahl von unterschiedlichen Wendungen auftritt, lässt sich einerseits auf die älteren Barbiertechniken zurückführen sowie andererseits auf die Ehrenstrafe des Kahlscherens [vgl. ROE: Schererei] oder Gewandkürzens, die bereits unter ↑jmdm. die Ehre abschneiden ausführlich mitsamt der Bedeutung, die dem Kopf- sowie Barthaar in früher Zeit zukam, erläutert ist.
Wurde man mit der schandhaften Strafe des Abscherens des Haares oder der Kleidung belegt, zog dies durch die Ehrenminderung sowohl gesellschaftliche als auch rechtliche Sanktionen für die betroffene Bürgerin/den betroffenen Bürger nach sich. Die Schwierigkeiten, die im übertragenen Sinne mit Scherereien einhergehen, leiten sich aus der geschilderten historischen Szene ab. [GG] - Entstehungszeit: 18. Jh. [WPE: scheren] - Realienkundliches: Zu rechtlichen Belegen rund um die Ehrenstrafe des Scherens von Haaren sowie der schändlichen Kürzung des Gewandes vgl. ↑jmdm. die Ehre abschneiden. - Semantische Prozesse: sprichwörtliche Redensart (Schererei(-en) haben/bringen/erleben) - Diastratik: umgangssprachlich [eWDG: Schererei] - Figuriertheit: Drastik; Hyperbel

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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