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Straußwirtschaft

Straußwirtschaft: Straußwirtschaft

Umschreibung: vorübergehend betriebener Ausschank, in dem eigener (neuer) Wein ausgeschenkt wird [DUO: Straußwirtschaft]; durch einen herausgehängten Strauß aus Zweigen kenntlich gemachte Wirtschaft, in der zeitweilig selbstgezogener Wein ausgeschenkt wird [eWDG: Straußwirtschaft]

Analyse der Bedeutung: Das männliche Substantiv ‚Strauß‘ in der Bedeutung von ‚Blumengebinde‘ wird im Frühnhd. zunächst durch die Formen von strūß und strauß mit dem Bedeutungsspektrum von ‚Federbusch, Kamm auf dem Kopf eines Vogels, Schmuck auf Helm oder Hut’ und ‚Strauch, Busch, Dickicht’ realisiert. Eine andere Bildung erfolgt über ahd. strūʒahi (‚Gebüsch’), frühnhd. striuʒach bzw. strūʒach (‚Gebüsch’) sowie spätmhd. gestriuʒe im Sinne von ‚Buschwerk‘ oder ‚Gesträuch’. [Vgl. WPE: Strauß]. Zur Etymologie von ‚Wirtschaft‘ siehe ↑Besenwirtschaft.
Der metaphorische Terminus der Straußwirtschaft führt auf einen historischen Brauch im Rahmen des Schankrechtes zurück, bei welchem zur symbolischen Bekanntgabe des häuslich gültigen Ausschankes u. a. ein Strauß ausgesteckt oder an der Tür befestigt wurde. Siehe dazu näher ↑Besenwirtschaft.
Vor dem Hintergrund des symbolträchtigen Straußes, der sich wie andere traditionelle Schanksymbole auch in heutiger Zeit vor Straußwirtschaften angebracht vorfindet, bedeutet die Straußwirtschaft im übertragenen Sinne, dass neben anderen rechtlichen Auflagen für einen rechtlich vorgesehen Zeitraum neuer respektive junger Wein ausgeschenkt wird. [GG] - Realienkundliches: Innerhalb der Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO -) vom 2. Dezember 1971 ist im dritten Abschnitt die Straußenwirtschaft geregelt [vgl. dazu Rheinland-Pfalz Ministerium der Justiz 2001]. - Diatopik: süddeutsch [DUO: Straußwirtschaft] - Allgemeiner Gebrauchskontext: Kulinarik - Figuriertheit: Komik - Querverweis: ↑Buschenschank / Buschenschenke / Buschenschänke; ↑Kranzwirtschaft; ↑Rädlewirtschaft; ↑Besenwirtschaft

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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