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verbannen

verbannen: jmdn./etw. verbannen / verbannt sein/werden

Umschreibung: jmdn./etw. gänzlich ausschließen; etw. endgültig verbieten, abschaffen [GG] / ausgeschlossen sein/werden; verboten, abgeschafft sein/werden [GG]

Analyse der Bedeutung: Das Verbum ‚verbannen‘ in seiner historischen Bedeutung von ‚aus einem Gebiet weisen, verstoßen, ausschließen‘ wird im Ahd. in der Form von firbannan (‚in den Bann tun, ächten’) und im Mhd. über verbannen (‚gebieten, in den Bann tun, verstoßen, verfluchen‘) realisiert. [Vgl. WPE: Bann].
Zur Etymologie von ‚Bann‘ sowie zur näheren Herkunft bzw. zum weltlichen Bann vgl. ↑jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen und ↑den Bann brechen / der Bann ist gebrochen. - Realienkundliches: Vgl. ↑den Bann brechen / der Bann ist gebrochen. - Interlingual Kompatibles: dän.: bandlyse [PONS]; engl.: to ban sth [from sth] [PONS]; frz.: bannir qc de qc [PONS]; nl.: verbannen [PONS] - Querverweis: jmdn./etw. bannen; ↑jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen; ↑jmdn./etw. mit einem Bann belegen / mit einem Bann belegt werden; ↑jmdn./etw. bannen; ↑jmdn./etw. mit einem Bann belegen / mit einem Bann belegt werden

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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