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Verbrechen

Verbrechen: etw. ist (k-)ein Verbrechen

Umschreibung: (keine) verabscheuenswürdige Untat; (keine) verwerfliche, verantwortungslose Handlung [DUO: Verbrechen; GG]

Analyse der Bedeutung: Das Neutrum ‚Verbrechen‘ etabliert sich im 17. Jh., wo es als juristischer Terminus auf ‚Straftat‘ bzw. ‚schweres Vergehen‘ referiert. [Vgl. WPE: brechen]. Die o. g. übertragene Bedeutung sieht sich vom erwähnten rechtssprachlichen Gebrauch motiviert. [GG] - 

Realienkundliches: Die Statuten des deutschen Ordens nach der Revision des großen Ordenscapitels zu Mergentheim 1606 halten den Terminus ‚Verbrechen‘ im juristischen Sinne fest:

sollen fürnemblich die folgenden verbrechen mit solcher straff [gefängnuß] abgestrafft werden ... der wider sein vorgesezte obrigkeit heimliche oder öffentliche, unbilliche und unbefugte practica pflegt und braucht, derselben zu schaden
(DordStat. (1606/1740) 130) [DRW-WA: schaden I]

Interlingual Kompatibles: engl.: it’s (not) a crime [Reverso Context]; ital.: qc (non) è un crimine [Reverso Context] - Figuriertheit: Hyperbel; Drastik

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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