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verfemen

verfemen: jmdn./etw. verfemen

Umschreibung: jmdn. ächten [DUO: verfemen]; jmdn./etw. aufs Schärfste verurteilen und strikt ablehnen [GG]

Analyse der Bedeutung: Das Femininum ‚Feme‘ (‚mittelalterliches ursprünglich westfälisches Freigericht, bei dem von Freien unter Königsbann Recht gesprochen wird; unautorisierte gerichtliche Selbsthilfe’), von welchem sich das Verbum ‚verfemen‘ ableitet, kann hinsichtlich seiner Etymologie nicht vollständig aufgeschlüsselt werden. Sichergestellt sind die germanischen Formen mnd. vēme (‚Ächtung, Gericht, Landfriedensgericht, Freigericht’), mhd. veme (‚Verurteilung, Strafe, heimliches Freigericht’), mnl. vēme bzw. veem sowie nl. veem. Die Verbalform, mit welcher ‚außerhalb des Gerichtsschutzes stellen, verurteilen, ächten’ zum Ausdruck gebracht wird, lautet im Mhd. vervemen (auch ‚verurteilen‘ [MHML: vervëmen]) oder verfeimen, im Mnd. vorvēmen und im afries. schließlich forfema. [Vgl. WPE: Feme].
Im Rahmen des sich im 13. Jh. herausgebildeten Femegericht bedeutete ‚verfemen‘, dass über die beklagte Person die Todesstrafe verhängt wurde. [Vgl. HRG-AK: Feme, Femgericht]. Zum näheren Prozedere der gerichtlichen Abwicklung siehe ↑Femegericht.
Vom gerichtlichen Rahmen des Femegerichtes motiviert, hat sich im Ausdruck jmdn./etw. verfemen im übertragenen Sinne die verurteilende Komponente erhalten. [GG] - Realienkundliches: Vgl. ↑Femegericht.Diastratik: gehoben [DUO: verfemen] - Figuriertheit: Hyperbel [GG] - Querverweis: jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen; ↑jmdn./etw. ächten / geächtet sein/werden

 

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verfemen: (als) verfemt (gelten) / verfemt sein

Umschreibung: geächtet, abgelehnt, aufs Schärfste verurteilt und verpönt [GG]

Analyse der Bedeutung: Siehe dazu ↑jmdn./etw. verfemen sowie ↑Femegericht. - Realienkundliches: Vgl. ↑Femegericht. - Diastratik: gehoben [DUO: verfemen] - Figuriertheit: Hyperbel [GG] - Querverweis: ↑jmdn./etw. in Acht und Bann tun/stellen/schlagen / in Acht und Bann getan/geschlagen werden/kommen; ↑jmdn./etw. ächten / geächtet sein/werden; ↑(jmdn. für) vogelfrei (erklären)

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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