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festnageln

festnageln: jemanden festnageln

 

Umschreibung: 1. jemanden einer Tat sicher überführen [Kü, S. 230] 2. jemanden auf eine charakteristische Öußerung oder Handlung für immer öffentlich festlegen [Rö]

Historische Analyse: 1. stammt nicht von der Kreuzigung Jesu Christi [Sch] 2. hergenommen von der Sitte, Bälge von Raubvögeln, die dem Geflügel nachstellen, an Scheunentore zu nageln [Kü, S. 230]

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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