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Strafpredigt

Strafpredigt: jemandem eine Strafpredigt halten

 

Umschreibung: 1. jemanden (in aufdringlicher, belehrender Weise) zu richtigem Verhalten ermahnen [Sch] 2. jemandem Vorhaltungen (in strafendem Ton) machen [Sch]

Historische Analyse: 1. Jemanden eine Predigt halten, ihn nachdrücklich ermahnen, ihm einen nachdrücklichen Verweis geben. [Adel, S. 829] 2. Predigt: über einen Bibeltext handelnde Worte, die der Geistliche im Gottesdienst o. Ä. an die Gläubigen richtet [PCUn] - Entstehungszeit: Die Strafrede als 'Predigt' ist schon dem 15. Jahrhundert geläufig. [Kü, S. 270] - Gebräuchlichkeit: ugs. [ReIn] - Fremdsprachen: frz.: faire un sermon à quelqu'un [Rö]

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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