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Akten

Akten: etwas ad acta legen

Umschreibung:

  1. eine lästige Sache oder Angelegenheit als erledigt betrachten [DUW: ad acta]
  2. auf eine Sache vorderhand nicht eingehen, sie unberücksichtigt lassen [Rö: Acta]

Analyse der Bedeutung: Die Wendung stammt aus der lateinischen Amtssprache: Wenn eine Behörde auf ein eingegangenes Schriftstück nicht reagieren wollte, wurde es mit dem Vermerk "Ad acta!" zu den in der Sache bereits vorhandenen Akten gelegt [Rö: Acta]. In der übertragenen Verwendung werden Dinge, die ad acta gelegt werden, nicht mehr behandelt, sondern gelten als erledigt bzw. werden überhaupt nicht berücksichtigt. - Entstehungszeit: 18. Jh. [Rö: Acta] - Diastratik: bildungssprachlich [DUW: ad acta] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl. to shelve something [dict.cc]; swe. att lägga till handlingarna [dict.cc]; fr. joigner quelque chose au dossier [leo.org] - Querverweise: etwas zu den Akten legen; die Akte/Akten schließen

 

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Akten: etwas zu den Akten legen

Umschreibung:

  1. etwas als erledigt betrachten [DUW: Akte]
  2. auf eine Sache vorderhand nicht eingehen, sie unberücksichtigt lassen [Rö: Acta]

Analyse der Bedeutung: Diese Redewendung ist die deutsche Variante des Belegs etwas ad acta legen (siehe dort). - Diastratik: ugs. [DUW: Akte] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: engl. to shelve something [dict.cc]; swe. att lägga till handlingarna [dict.cc]; fr. joigner quelque chose au dossier [leo.org] - Querverweise: etwas ad acta legen; die Akte/Akten schließen

 

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Akten: die Akte/Akten schließen

Umschreibung: etwas für erledigt erklären, über etwas nicht mehr verhandeln [DUW: Akte]; über etwas nicht mehr reden [Kü: Akte]; eine Sache beenden [vgl. Rö: Acta]

Analyse der Bedeutung: Als Akten bezeichnet man 'Unterlagen zu einem geschäftlichen oder gerichtlichen Vorgang' [DUW: Akte]. Diese Unterlagen enthalten alle für die bestimmte Sache relevanten Schriftstücke. Wenn man die Akten schließt, so betrachtet man einen geschäftlichen oder gerichtlichen Vorgang als abgeschlossen. Im übertragenen Sinn ist dieses Abschließen das die Redewendung motivierende Moment: Sobald die Akten über einer Angelegenheit geschlossen werden, ist diese erledigt und kann nicht mehr verhandelt oder modifiziert werden. [WH] - Entstehungszeit: 19. Jh. [Kü: Akte] - Semantische Prozesse: phraseologisiert - Interlingual Kompatibles: fr. classer quelque chose [leo.org] - Querverweise: etwas zu den Akten legen; etwas ad acta legen

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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