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Faustrecht

Faustrecht: (an einem Ort) herrscht (noch) das Faustrecht

 

Umschreibung: 1. es herrschen rohe Sitten [];

Historische Analyse: 1. die Zeit des Faustrechts: wo der Adel seine Ansprüche mit gewaffneter Hand geltend machte, ohne richterliche Hilfe [Gri 1862, Bd3 Sp 1384]; - Fremdsprachen: 1. engl.: to club/mob law [USA]; rule of force [PCOx];

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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