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Waffengleichheit

Waffengleichheit: Waffengleichheit

 

Umschreibung: 1. gleiche Ausgangspositionen, Chancengleichheit zweier gegnerischer Parteien. []; 2. der 'Grundsatz der Waffengleichheit' ist ein Gesetz, das die Fairness gegenüber dem Angeklagten in einem Gerichtsverfahren sicherstellen soll. []; Gebräuchlichkeit: juristisch

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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