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Beigeschmack

Beigeschmack: bitterer Beigeschmack

 

Umschreibung: der Nachteil, Kritikpunkt, Schönheitsfehler, die Schwäche einer angenehmen Sache [vgl. DUSW]

Historische Analyse: Der Beigeschmack ist ein Geschmack, den ein Nahrungsmittel zusätzlich zu seinem eigentlichen Geschmack hat [vgl. DUW]. Dieser ist meist unangenehm und beeinträchtigt den Genuss der Speise oder des Getränkes. Diese „Qualitätsminderung“ kann auch auf andere Dinge bezogen werden (wie zum Beispiel auf Situationen), die eigentlich reizvoll sind, aber jemandem auf Grund eines (meist kleinen) Mangels verdorben werden [Bi]. - Gebräuchlichkeit: phraseologisiert

 

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Projektleitung

Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr.

Wernfried HOFMEISTER



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